In erschreckender Regelmäßigkeit erreichen uns Meldungen über schwere, teils unfaßbar schreckliche Verbrechen, die inmitten unserer Gesellschaft stattfinden. Es ist müßig, sie alle aufzuzählen. Anhand eines dreijährigen Jungen, der kürzlich zu Tode geprügelt wurde, erkennt auch der Blindeste unter den Blinden, wie sich unsere Rechtspflege heutzutage darstellt. Der pragmatische, logisch denkende Mensch wird im Begriff Gesetz eine Ansammlung von Regeln sehen, die zum Schutz des Individuums vor zugefügten Schaden aufgestellt wurden. Betrachtet man die gängige Praxis, gewinnt man eher einen gegenteiligen Eindruck. Denn längst stehen nicht die Interessen des Opfers im Vordergrund, sondern jene des Täters. Und je grausamer sich das Verbrechen ausnimmt, desto angestrengter begibt man sich auf vermeintliche Ursachensuche, die dann seitens der Verteidigung ausgiebig ins Feld geführt wird. Das treibt teilweise kuriose Blüten. So versucht der Rechtsanwalt in oben angeführten Fall ernsthaft Zweifel an der Tatabsicht seines Mandanten zu streuen, da dieser über eine „Muskelkrankheit“ verfüge und dadurch seine Schläge nicht kontrollieren konnte. Eine solche Argumentation ist unfaßbar, weil sie das Opfer ein zweites Mal tötet. Es erscheint unbegreiflich, mit welch obskuren Mitteln versucht wird, die Taten von Mördern, Vergewaltigern und Kinderschändern zu rechtfertigen. Wer seinen Beruf auf diese Art und Weise ausübt bereitet nicht nur sich selbst Schande. Er macht sich auch zum Mittäter. Und gefährdet unsere Gesellschaft in ihren Grundfesten. Wie widerlich gerade dieser Fall ist beweißt auch die Rolle, die sogenannte Ärzte und Gutachter eingenommen haben. Nach dessen Festnahme verstieg man sich nämlich dazu, dem Täter tagelang Vernehmungsunfähigkeit zu attestieren. Fassen wir die Fakten zusammen, ergibt sich folgendes, schauerliches Bild. Ein dreijähriger Junge wird über Stunden von seinem Peiniger verprügelt, bis er tot zusammenbricht. Daraufhin flüchtet der Delinquent, wird gefaßt und ist laut Gutachten plötzlich nicht in der Lage, Fragen zum Tathergang zu beantworten. Ein profilierungssüchtiger Pflichtverteidiger sieht seine Stunde gekommen und konstruiert eine Krankheit, die das Verbrechen rechtfertigt. Fortsetzung folgt. Diese Analyse beweißt, wie rasch sich Menschen gefunden haben, die aus eigenem Interesse heraus Kumpanei mit einem Verbrecher betreiben. Unter dem schützenden Schirm des Gesetzes, das längst zum mißbrauchten Handlanger des Bösen mutiert ist. Für das Opfer ist da freilich kein Platz mehr. Nein, es verschwindet zunehmend aus der Wahrnehmung. Übrig bleibt die häßliche Fratze des Mörders, der irgendwann im Laufe des Prozesses wohl kein Mörder mehr sein wird. Und das Grinsen eines selbstzufriedenen Rechtsanwaltes der sich die ruhmvolle Heldentat zuschreiben kann, alles unternommen zu haben, um einen solchen Menschen wieder auf die Gesellschaft loszulassen. Studien belegen, daß durch höhere Strafen die Kriminalität nicht sinken würde. Dafür mag die USA durchaus ein Beispiel sein. Doch darum geht es nicht. Es geht um Schuld und Sühne. Es geht darum, dem Opfer zumindest symbolisch Gerechtigkeit zu verschaffen. Nicht darum, dem Täter eine Zukunft zu ermöglichen. Für die Angehörigen muß es wie ein Hohn sein festzustellen, daß der Mörder des Sohnes, der Tochter oder des Ehepartners nach fünf Jahren wieder frei herumläuft, während einem selbst nur ein nackter Grabstein geblieben ist. Gewiefte Rechtsverdreher, weltfremde Psychologen und unfähige Richter sitzen heute genauso mit dem Finger am Abzug wie die Kreaturen, die sie tagtäglich rauspauken, falschbegutachten und fehlbeurteilen. Treten im Einklang mit dem Täter zynisch auf die geschändeten Opfer ein. Die Justiz hat sich dem Zeitgeist angepaßt. Wendet sich hin zum ausufernden Liberalismus, der keine Moral und keine Gerechtigkeit mehr kennt. Nur noch Toleranz um jeden Preis. Auch um den Preis unserer Sicherheit. Um den Preis unser aller Leben.
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