Donnerstag, 21. April 2011

Der NATO-Doppelbeschluss

Zur Vorgeschichte: Nach dem 2. Weltkrieg wurden taktische Atomwaffen aus Angst vor einem konventionellen Militärschlag auf Westeuropa zur Abschreckung der Sowjetunion installiert. Reaktion war, daß nun auch die Russen ihrerseits Interkontinentalraketen auf Ziele außerhalb des Warschauer Paktes richteten. Das Wettrüsten hatte begonnen. Nach einer kurzen Phase der Entspannung anfangs der 70er Jahre begann die UdSSR 1976 damit, ihre alten Waffen durch moderne, mobile SS-20 Raketen zu ersetzen. Die NATO (Nordatlantikpakt) sah darin eine massive Bedrohung der Sicherheit in Westeuropa, da diese Raketen dazu geeignet waren, die eigenen Atombasen zu zerstören. Der Westen wurde dadurch de facto erpreßbar. Daher wurde 1979 der NATO-Doppelbeschluß gefaßt. Dieser sah einerseits die beidseitige Begrenzung atomarer Mittelstreckenraketen vor. Für den Fall, daß in diesem Punkt keine Einigung erzielt wurde, kündigte man andererseits die Stationierung von weit über 500 Pershing II und Tomahawk-Raketen in Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien und den Niederlanden an. Nun, die diesbezüglichen Verhandlungen scheiterten fast erwartungsgemäß (nicht zuletzt auch wegen dem Einmarsch der UdSSR in Afghanistan) und die Sowjets begannen nun ihrerseits mit Planungen, ihre Stellungen im Ural, Weißrußland und den Karpaten auf die DDR und CSSR auszuweiten. Der Höhepunkt des Wettrüstens war erreicht. Die USA unter Präsident Reagan arbeiteten unterdes an Geheimprogrammen, die auf einen Gewinn eines Atomkrieges abzielten. Durch „Enthauptung“ der Sowjetführung und Ausschaltung der russischen Zweitschlagsfähigkeit. Dabei wurden Millionen von Opfern in Europa einkalkuliert. Die wieder erstarkte Friedensbewegung kreierte dafür den Begriff „Euroshima“. Aller Proteste zum Trotz wurde der NATO-Doppelbeschluß umgesetzt. Doch die Geschichte meinte es gut mit uns. Aufgrund der anhaltenden Wirtschaftskrise in der Sowjetunion mußte Gorbatschow einlenken. Die Aufrüstung war nicht mehr finanzierbar. Und so wurde 1987 in Reykjavik der INF-Vertrag zum Abbau nuklearer Waffen unterzeichnet. Aus heutiger Sicht hat der NATO-Doppelbeschluß einiges verändert. Er hat die politische Landschaft durcheinander gewirbelt. Die Grünen im Zuge der massiven Proteste dagegen in den deutschen Bundestag gebracht. Und er hat letztendlich, wenn auch nicht auf diesem Wege geplant, die Bedrohung durch die russischen Raketen beseitigt. Vorläufig. Denn durch die einseitige Aufkündigung der ABM-Verträge durch die USA wird über kurz oder lang neues Ungemach auf uns alle zukommen.

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